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Wohngeldreform stellt Städte vor große Herausforderungen

Rheine. Mit dem „Wohngeld Plus“ bringt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eine neue Wohngeldreform auf den Weg. Mit den neuen Regelungen sollen zum Beispiel durch geänderte Einkommensgrenzen und höhere Freibeträge mehr Menschen mit niedrigerem Einkommen, die Miete zahlen oder bei einer eigenen Immobilie den Kredit tilgen müssen, unterstützt werden.

So sehr die Wohngeldreform vielen Menschen zusätzliche finanzielle Hilfen bietet, die Stadt Rheine stellt diese vor große Herausforderungen. Zum einen, weil das Gesetz sehr kurzfristig erlassen wurde: Der Bundestag hat am 10.11.2022 und der Bundesrat sogar erst am 25.11.2022 die Zustimmung beschlossen, so dass den Kommunen (zu) wenig Zeit bleibt, sich auf die Änderungen vorzubereiten. Erschwerend hinzu kommt, dass noch Änderungen am bundesweiten Wohngeldberechnungsprogramm erforderlich sind. Nach Mitteilung von IT.NRW als zuständiger Behörde ist mit der neuen Wohngeldsoftware nicht vor Ende März 2023 zu rechnen. Die neuen Regelungen treten aber bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft. Faktisch können Wohngeldanträge damit erst ab April 2023 bewilligt und ausgezahlt werden. Die Stadt Rheine hat keinen Einfluss auf die Aktualisierung des Programms.

Mit der Reform verdreifacht sich nach Meinung der Experten die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte. Wir rechnen aber mit deutlich mehr Anträgen, weil erfahrungsgemäß zu erwarten ist, dass auch Personen Anträge stellen, die über keinen Anspruch verfügen.

Mit der Akquise des zusätzlich benötigten Personals für die Wohngeldstelle ist die Stadt Rheine umgehend mit Bekanntwerden der Gesetzesänderung gestartet. Aufgrund von Kündigungsfristen ist ein Arbeitsbeginn bei den meisten neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern leider erst im Laufe des Jahres 2023 möglich. Diese müssen dann zumindest teilweise noch eingearbeitet werden.

Längere Wartezeiten bei der Wohngeldbewilligung sind damit unvermeidlich.

Wichtig für Antragsteller/innen: Der Anspruch auf Wohngeld besteht ab dem Monat der Antragstellung. Damit ist sichergestellt, dass auch bei einer verspäteten Gewährung das Wohngeld rückwirkend ab Antragstellung ausgezahlt wird. Die Stadt rät daher, Anträge frühzeitig einzureichen, bitten aber um Geduld bei der Bearbeitung.

Seit dem 15. Dezember 2022 können Bürgerinnen und Bürger online unter www.wohngeldrechner.nrw.de prüfen, ob sie einen Wohngeldanspruch nach neuem Recht haben und online direkt einen Wohngeldantrag stellen. Die erforderlichen Anlagen zum Wohngeldantrag können per Post an die Wohngeldstelle der Stadt Rheine oder per E-Mail an geschickt werden. Antragsvordrucke können an der Information im Neuen Rathaus zu den allgemeinen Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Wohngeldanträge können somit bequem online, per Post und per Email eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. 

In der Zwischenzeit bittet die Stadt Rheine von telefonischen und persönlichen Rückfragen zum Wohngeld abzusehen. Anliegen sollten bevorzugt per Email an oder schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitarbeiter/innen werden so schnell wie möglich darauf reagieren. Allerdings sind auch hier Verzögerungen nicht zu vermeiden. Die Mitarbeiter/innen danken für das Verständnis!