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Rat beschließt Ausweitung der Nacht- und Ampelabschaltung

Rheine. Am Dienstag dieser Woche hat der Rat mit großer Mehrheit entschieden, die Abschaltung der Laternen um eine Stunde zu verlängern. Mit dem Beschluss soll und kann der Energiemangellage erfolgreich Rechnung getragen werden. Konkret beschlossen wurde, die bisherige Nachtabschaltung (01:00 bis 03:30 Uhr) um eine Stunde (01:00 bis 04:30 Uhr) zu verlängern.

Damit gelten aktuell folgende Regelungen: In den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen und in der Zeit von Donnerstag vor Rosenmontag bis Aschermittwoch erfolgt keine Einschränkung der Straßenbeleuchtung. In den übrigen Nächten wird die Straßenbeleuchtung in der Zeit von 01.00 Uhr bis 4.30 Uhr insgesamt abgestellt (ausgenommen die Fußgängerüberwege). Nach Rücksprache mit der Polizei gab es in der Vergangenheit keine Auffälligkeiten bei der aktuell geltenden Nachtabschaltung. Eine Verlängerung der Nachtabschaltung um 1 Stunde bis 04:30 Uhr wird dort ebenfalls aus polizeilicher Sicht als unkritisch gesehen. Anders beurteilt wird ein mögliches Vorziehen der Abschaltung auf zum Beispiel 00:00 Uhr. In dieser Zeit sind im Stadtgebiet noch viele Personen (Fußgänger, Radfahrer und PKW-Verkehr) unterwegs. Andere Alternativen, zum Beispiel ein Ausschalten jeder zweiten Leuchte, wurden ebenfalls überprüft. Sie wurden aufgrund des großen technischen Aufwands und der hohen Kosten verworfen.

Der ursprünglich von CDU- und FDP-Fraktion gestellte Antrag vom 22. September 2022 wurde aufgrund bestehender Zuständigkeiten in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.11.2022 an den Bau- und Mobilitätsausschuss verwiesen. Eine Beratung und damit auch die Umsetzung wären aber frühestens am 2. Februar 2023 möglich gewesen. Deshalb hat der Rat auf Antrag der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen in seiner Sitzung am Dienstag die Entscheidung an sich gezogen und die sofortige Umsetzung beschlossen. Aufgrund der aktuellen angespannten Versorgungssituation und der nicht absehbaren Entwicklung der Energieversorgung wurde es für sinnvoll erachtet, die Entscheidung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu treffen.

Mit der neuen Regelung ergeben sich erhebliche zusätzliche Einsparungen: 119.000 kWh Strom, 135 Tonnen CO2 und 66.000 €. Positive Effekte ergeben sich auch für den Artenschutz; nachtaktive Tierarten können so in der Dunkelheit ungestört in ihren Lebensräumen aktiv sein. Illustration WordPress-Blog