Neuigkeiten

Drohendes Chaos durch das neue Wohngeldgesetz?

Stadt fühlt sich von Bund und Land allein gelassen – Nicht nur Personalprobleme

Rheine. Die Ampel-Koalition hat Anfang September 2022 einen neuen Gesetzesentwurf zur Erhöhung des Wohngeldes zur Beratung eingebracht.
Es soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Es ist Teil eines Entlastungspaketes und führt zu einem verbesserten Wohngeld für aktuell Anspruchsberechtigte.

Aber auch die Reichweite des Wohngeldes wird durch die Anhebung der Einkommensgrenzen und weiterer Faktoren deutlich erhöht. Erwartet wird eine

Verdreifachung der Anspruchsberechtigten. Für NRW wird ein Anstieg von derzeit 150.000 auf 450.000 Berechtigte erwartet.

Das Bund und Länder das Wohngeld erhöhen und zukünftig mehr Personen profitieren, hält auch Rheines Bürgermeister Dr. Peter Lüttmann für wichtig und richtig: „Die Anhebung des Wohngeldes und die Ausweitung der Anspruchsberechtigten ist für viele Personen auch in Rheine eine wichtige finanzielle Stütze, um die erheblich gestiegenen Energiekosten zu tragen“. Dennoch stellt die Reform alle Kommunen vor erhebliche Probleme. „Wir stellen leider fest, dass sich in Berlin niemand Gedanken um die administrative Umsetzung macht. Das sind Versprechungen zu Lasten Dritter und zu oft zu Lasten der  Kommunen. Das geht so nicht. Die zahlreichen Entlastungen verursachen einen viel zu hohen bürokratischen Aufwand“ so Lüttmann weiter.

Die Probleme sind vielschichtig: Voraussichtlich wird das Wohngeldgesetz erst im November in Kraft treten. Das gibt den Kommunen sehr wenig Zeit,  sich inhaltlich auf die zahlreichen Änderungen einzustellen.
Viel schwerer wiegt aber die Tatsache, dass – wenn der Entwurf in seiner jetzigen Form beschlossen wird – die vorhandene Personalkapazität bei weitem nicht ausreicht, um die erwartete Antragsflut auch nur ansatzweise zu bearbeiten. Allein für Rheine wären 8 zusätzliche Vollzeitstellen
erforderlich, obwohl bereits alle möglichen digitalen Unterstützungsmöglichkeiten genutzt werden.

Bei dem bereits heute bestehenden Personalmangel ist es fraglich, ob überhaupt ausreichend Bewerberinnen und Bewerber für die Arbeit  gefunden werden können. Und ob dies rechtzeitig möglich ist, steht aufgrund von Auswahlverfahren und möglichen Kündigungsfristen in den Sternen.

Bereits jetzt ist die Stadt auf der Suche nach zusätzlichen Büroflächen, weil die neuen Kolleginnen und Kollegen keinen Platz im Rathaus mehr finden.

Allein gelassen fühlt sich nicht nur Rheine bei den Finanzen. Zwar wird das Wohngeld je zur Hälfte von Bund und Land finanziert, die Personalkosten sowie Aufwendungen für Büroflächen und Büromöbel müssen die Kommunen selber tragen. „Wir rechnen insgesamt mit einer jährlichen Mehrbelastung  für den städtischen Haushalts allein hierdurch von rund 700.000 €.“, erläutert Stadtkämmerer Mathias Krümpel.

Da die Wohngeldreform erst zum 01. Januar 2023 in Kraft treten soll, rät die Verwaltung  dringend dazu, zur Zeit auf den Erstantrag für Wohngeld ab dem 01.01.2023  zu verzichten. Die Kollegen und Kolleginnen empfehlen die Antragstellung frühestens ab der 51 . Kalenderwoche (ab dem 19.12.2022). Bei alle Wohngeldanträgen,  die spätestens bis zum 31.01.2023 bei der Wohngeldstelle der Stadt Rheine vorliegen,  beginnt die Prüfung des Wohngeldanspruches rückwirkend ab dem 01.01.2023.

„Sollten Sie sich fragen, ob bereits jetzt ein Anspruch auf Wohngeld besteht, nutzen Sie gerne den Wohngeldrechner NRW im Internet. Nach Eingabe definanziellen Daten erhalten Sie direkt Auskunft über einen etwaigen Anspruch und können im Anschluss den Antrag auf Wohngeld online stellen indem Sie Ihre  persönlichen Daten ergänzen. Die Wohngeldstelle der Stadt Rheine wird dann die erforderlichen Antragsunterlagen schriftlich bei Ihnen anfordern.  Geben Sie im Antrag bitte unbedingt Ihre Telefonnummer und Ihre Email-Adresse an“, rät die Stadtverwaltung.