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Stabsstelle Ukraine wird eingerichtet

Kreis Steinfurt informiert zum Ukraine-Konflikt

Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt ergreift Maßnahmen, um Hilfsangebote aus der Bevölkerung zu steuern und zu koordinieren. Hierzu wird der Kreis eine „Stabsstelle Ukraine“ unter Leitung des Bevölkerungsschutzdezernenten, Dr. Karlheinz Fuchs, einrichten, die als Ansprechstelle für die Bürgerinnen und Bürger dienen soll. Die Erreichbarkeiten werden in Kürze über die Internetseite des Kreises (www.kreis-steinfurt.de/ukraine) veröffentlicht.

„Aus vergangenen Krisen weiß ich, dass in unserer Region die Hilfsbereitschaft sehr groß ist“, sagt Landrat Dr. Martin Sommer. Um mögliche Hilfsangebote zielgerichtet und bedarfsorientiert steuern zu können und zugleich nicht den Schutz der Bürgerinnen und Bürger aus den Augen zu verlieren, sollten sich diese an folgenden Punkten orientieren:

  1. Von eigenen oder fremdorganisierten Fahrten an die ukrainische Grenze mit dem Ziel, selbstständig Flüchtlinge aufzunehmen und in den Kreis zu transportieren, sollte dringend Abstand genommen werden. Momentan werden ankommende Flüchtlinge an den Landesgrenzen in Empfang genommen und registriert, um dann die weitere Unterbringung zu organisieren – Hilfsorganisationen unterstützen. Von deutscher Seite wird eine zentrale staatliche Steuerung und Koordinierung erfolgen.
  2. Sachspenden für Geflüchtete in der Kriegs- und Krisenregion sind nach übereinstimmender Einschätzung aller relevanten Akteure derzeit nicht erforderlich. Die primären Zielstaaten der Geflüchteten und deren zivilgesellschaftliche Akteure kommen derzeit augenscheinlich ausreichend für die Versorgung auf.
  3. Wer Geld spenden möchte, sollte dies über die bekannten Spendenkonten der Hilfsorganisationen tun.

Aktuell rechnet der Kreis Steinfurt lediglich mit einem vereinzelten Aufkommen von Personen oder kleinen Gruppen und Familien, die aufgrund familiärer Beziehungen und privater Kontakte aus der Ukraine nach Nordrhein-Westfalen kommen. Abhängig von der weiteren Entwicklung sind künftig jedoch auch Landeszuweisungen von Flüchtlingen möglich. Die Europäische Union, der Bund und das Land NRW aktivieren dann zeitnah hierzu erforderliche Regelungen, um ein geordnetes Verfahren zu ermöglichen.

Auf Bundes- und Landesebene erfolgt eine zentrale Steuerung notwendiger Unterbringungs-, Versorgungs- und Betreuungsmaßnahmen von geflüchteten Menschen. Landrat Dr. Sommer appelliert dennoch mit Blick auf eine mögliche Lageverschärfung direkt an die Bürgerinnen und Bürger „Wenn Sie privat freie Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Familien haben, melden Sie diese gerne rein vorbeugend an Ihre jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung“.

Das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Kreises Steinfurt stellt sich darauf ein, ankommende Kriegsflüchtlinge – auch mit Übersetzungsleistungen – zu unterstützen (www.kreis-steinfurt.de/sprachmittlerpool).

Personen, die als Geflüchtete bereits aus der Ukraine eingereist und im Kreis Steinfurt untergekommen sind, werden gebeten, sich bei der Stabsstelle Ukraine zu melden. Dies ermöglicht eine Kontaktaufnahme und Information zu allen relevanten Themen und die Unterbreitung von Unterstützungsangeboten. Zu den wichtigsten ausländerrechtlichen Fragestellungen informiert das Bundesministerium des Innern und für Heimat unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-ukraine-artikel.html.