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Lisa Feller: “Best of!”

Auftritt in der Ignaz-Bubis-Halle zum Internationalen Frauentag

Unter dem Motto: „Best of!“ präsentiert die Gleichstellungsstelle und die VHS/Musikschule der Stadt Rheine am Freitag, den 11. März die quirlige Kabarettistin, TV Moderatorin und Schauspielerin Lisa Feller.

Ob im Fernsehen, auf den angesagten Bühnen der Republik oder in der Timeline ihrer zahlreichen Bewunderer: Lisa Feller hat es geschafft. Die sympathische Komikerin ist überall ein mehr als nur gern gesehener Gast. Mit ihren Auftritten versprüht sie Leichtigkeit und Lebensfreude.

Schon früh entdeckte sie ihr Talent und brachte ihre Mitschüler*innen mit Hape-Kerkeling-Imitationen zum Lachen. Weitere Gehversuche machte sie dann als Moderatorin des Hochschulradiosenders. Seit ihrem Erfolg in der TV-Impro-Show „Schillerstraße“ tourt sie über die deutschen Kleinkunstbühnen und tritt als Gast in TV-Comedy- und Unterhaltungssendungen auf. Seit 2019 ist sie auch Mitmoderatorin der Kabarettshow „Ladies Night“, die in der ARD zu sehen ist.

Gut gelaunt, lustig, und ohne großes Geschrei bleibt die beliebte Kabarettistin ihrem Erfolgsrezept treu und vergisst dabei vor allem nicht, sich selbst nicht ganz so ernst zu nehmen. Auf der Bühne im Rampenlicht blüht die Live-Akteurin auf, glänzt mit Elan und Witz, mit teils wilder Mimik und Gestik sowie mit einer natürlichen Schlagfertigkeit. Kurz – sie spielt gleichzeitig, worüber sie unentwegt spricht.

„Feiern Sie also am 11. März 2022 in der Ignatz-Bubis-Aula der VHS Rheine Lisa Feller mit uns und genießen Sie das „Best of“ ihrer bisherigen Programme, speziell zusammengestellt für das Publikum in Rheine“,so die Organisatorinnen

Eintrittskarten sind an folgenden Verkaufsstellen erhältlich:
VHS & Musikschule der Stadt Rheine (Tel. 939 124) , Gleichstellungsstelle der Stadt Rheine (Tel. 939 227) oder Stadtbibliothek Rheine (Tel. 939 160).

Für die Besucher*innen gilt beim Eintritt in die VHS die 3G Regel: vollständig geimpft, genesen oder aktuell – nicht älter als 24 Stunden – negativ getestet. Der Nachweis wird vor der Veranstaltung kontrolliert. Es gelten die aktuellen Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung.