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Naturzoo kann besucht werden

“Die Corona-Wand muss doch irgendwie durchbrochen werden” – Dieser Dschelada oder Blutbrustpavian im Rheiner Naturzoo bemüht sich anscheinend darum. Doch noch ist es nicht soweit.. Deshalb gelten weiterhin wichtige Vorsichtsmaßnahmen. Foto: Gerd Cosse

Der NaturZoo kann zurzeit nur entsprechend der “2G-Regelung” besucht werden:

Für Erwachsene (ab 16 Jahre) gilt „2 G“ (Nachweis geimpft oder genesen).

Für Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche (bis einschließlich 15 Jahre) gilt „3 G“ (Nachweis geimpft, genesen oder getestet).

Ein Schülerausweis gilt während der Schulzeiten als Testnachweis. In den Ferien ist die Bescheinigung über einen aktuellen Schnelltest (Bürgertest) erforderlich.

Ausnahmen nur für Personen die sich nicht impfen lassen können. (mit entsprechender Dokumentation und tagesaktuellem Test)

Bitte halten Sie zur Kontrolle auch ein Ausweisdokument bereit.

Die Regeln für den Zoobesuch

Für den Aufenthalt im ZooBistro ist der Nachweis entsprechend “2G plus” erforderlich (entweder geimpft /genesen und tagesaktueller Testnachweis oder geimpft / genesen und geboostert)

Es ist KEINE online Buchung notwendig.

Sie können den NaturZoo OHNE vorherige Buchung und Registrierung besuchen.

Schutz & Hygiene

In allen Gebäuden und Räumen sowie bei Menschenansammlungen muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz  getragen werden.

Achten Sie auf einen Mindestabstand von 1,5 m zu haushaltsfremden Personen.

An den Toiletten, am Streichelzoo und an der Mäusescheune sind Desinfektionsspender vorhanden.

Während Ihres Zoobesuchs

Die Tierhäuser, Affenwald und Streichelzoo sowie die Spielwelt „Mäusescheune“ sind geöffnet.

Die Vorführung der Seehunde findet täglich zu den angegebenen Zeiten statt.

Das ZooBistro ist geöffnet. Aufenthalt im ZooBistro nur entsprechend “2 G plus” Regelung. Ansonsten Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr außerhalb der Räume.

Bitte achten Sie auf sich und andere.
Viel Freude beim Zoobesuch und – bleiben Sie gesund!