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Stadt versendet Steuerbescheide

In der kommenden Woche (2. KW) verschickt die Stadt Rheine die Steuerbescheide für das Jahr 2022.

Bei den Hundesteuerbescheiden handelt es sich um Dauerbescheide. Die Bescheide von 2019 behalten für die folgenden Jahre ihre Gültigkeit. Sollte es im Laufe des vergangenen Jahres keine Änderungen gegeben haben, erhalten die Hundebesitzer keinen neuen Bescheid. Die Hundesteuer ist zu den Fälligkeiten 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeweils in Höhe eines Viertels der Jahressteuer zu entrichten. Ebenfalls behält die Hundesteuermarke noch bis einschließlich 2022 ihre Gültigkeit.

Mit dem Bescheid über Grundbesitzabgaben werden alle Hauseigentümer und Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben über die fälligen Grundsteuern A oder B sowie die Gebühren für Müllabfuhr, Wasser- und Bodenverband, Niederschlagswasser, Straßenreinigung und Winterwartung informiert.

Die Müllsiegelmarken für die Restmüll- und Biotonnen von 2018 sind bis auf Weiteres gültig.

Rückfragen zu den Bescheiden beantworten die Mitarbeiterinnen der Steuerverwaltung der Stadt Rheine telefonisch unter 939-301, -302, -303, -304 oder -305 oder per E-Mail an . Aufgrund der Corona-Pandemie ist zu Ihrem und zum Schutz der Mitarbeiter der Besuch in der Steuerverwaltung nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich und mit 3G Nachweis.

Unter www.rheine.de stehen Ihnen unter anderem folgende Online-Formulare zur Verfügung: Müllbehälter Bestellungen/ Änderungen, Antrag auf Befreiung von der Biotonne, Antrag auf Bildung einer Abfallgemeinschaft, Hundesteueran- und -abmeldung sowie das Lastschriftmandat. Des Weiteren erhalten Sie unter www.rheine.de/grundsteuer aktuelle Informationen über die Grundsteuerreform.