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6.800 Haushalte werden befragt

Im neuen Jahr findet wieder eine Volkszählung statt. Die Erhebungsstelle Bernburg (Saale) ist für die Befragung von 6.800 Haushalten in Alsleben, Bernburg, Ilberstedt, Könnern, Nienburg sowie Plötzkau zuständig, teilt die Stadt Bernburg mit. Die Befragungen finden vom 16. Mai bis Ende Juli 2022 statt.

Das Erhebungsverfahren ist registergestützt, somit müssen nur ca. zehn Prozent der Bevölkerung in Form von sogenannten Haushaltstichproben befragt werden. Dies gilt allerdings nicht für Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte, dort wird aufgrund der hohen Fluktuation eine Vollerhebung stattfinden, wobei in den Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Justizvollzugsanstalt) die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig ist.

Zudem findet eine Gebäude- und Wohnraumzählung statt, welche vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt durchgeführt wird, hierbei werden Eigentümer bzw. Verwalter von Wohnungen und Wohngebäuden online befragt.

Die erhobenen Daten der ergänzenden Haushaltsstichproben dienen der Ermittlung von amtlichen Einwohnerzahlen, welche wichtig für den finanziellen Ausgleich oder auch der Einteilung von Wahlkreisen sind; aber auch als Grundlage für politische Entscheidungen in den Gemeinden (z. B. werden mehr Schulen oder Altenheime benötigt) genutzt werden.

Neben den Daten für die Register werden bei einem Teil der Auskunftspflichtigen soziodemographische Daten (ggf. online) abgefragt, welche nicht in den Registern verfügbar sind; dazu zählen zum Beispiel Angaben über Bildung und Berufstätigkeit.

Die Befragungen finden vom 16. Mai bis Ende Juli 2022 statt.

Für die Befragung wird sich ein sogenannter Erhebungsbeauftragter/ Interviewer mittels Ankündigungskarte beim Haushalt samt Termin anmelden.

Die Termine können ggf. neu vereinbart werden (Interviewer hinterlässt Telefonnummer)

Der Erhebungsbeauftragte wird angehalten, den Kontakt so kurz wie möglich zu gestalten, den entsprechenden Mindestabstand sowie die Hygieneregeln einzuhalten und sich unaufgefordert auszuweisen. Die Erhebungsbeauftragten werden von der Erhebungsstelle geschult sowie zur Geheimhaltung verpflichtet. Die ausgefüllten Erhebungsunterlagen werden in der Erhebungsstelle erfasst und dann elektronisch an das Statistische Bundesamt weitergeleitet. Dort werden die personenbezogenen Daten frühestmöglich gelöscht und anonymisiert ausgewertet.